Begriffe
Diskriminieren bedeutet zunächst einfach unterscheiden oder unterschiedlich behandeln. Der Begriff Diskriminierung wird aber als eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung verstanden. Das heißt: Für manche Unterscheidungen gibt es einen sachlichen Rechtfertigungsgrund, für andere nicht. So gibt es z.B. bei Bus und Bahn Ermäßigungen für ältere Menschen, weil man davon ausgeht, dass SeniorInnen als RentnerInnen weniger Geld haben. Dieses wird nicht als Diskriminierung bezeichnet, die ExpertInnen würden allenfalls von „positiver Diskriminierung“ sprechen. Wenn aber Nadirah El Kourai für ihr Auto höhere Versicherungsbeiträge zahlen soll, nur weil sie marokkanischer Herkunft ist, dann ist das Diskriminierung, weil die Ungleichbehandlung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt, wann eine Diskriminierung in diesem Sinne vorliegt und welcher Rechtsschutz Betroffenen zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es Benachteiligungen, die ungerecht/diskriminierend erscheinen, die aber von keinem Gesetz erfasst werden.



