Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Gesetzliche Grundlage ist § 611 BGB in Verbindung mit § 242 BGB dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dem Arbeitgeber obliegen bestimmte Schutzpflichten zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitgeber, z. B. Bereitstellen von Schutzkleidung oder Schutzbrille. Einzelne Schutzpflichten sind in §§ 617, 618 BGB geregelt. Es bestehen auch Schutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber Dritten, z. B. bei Mobbing oder einer sog. „Druckkündigung“. Die Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers umfassen u. a. die Verpflichtung zur korrekten Berechnung des Lohnes und der Lohnabzüge und der rechtzeitigen Anmeldung zur Sozialversicherung.
Dem Arbeitgeber obliegen ferner Auskunfts– und Hinweispflichten, z. B. bezüglich der Lohnberechnung.

Gleichbehandlungspflicht des Arbeitgebers

In Bezug auf Lohngleichheit bindet Art. 3 GG die Tarifparteien und alle anderen Beteiligten, die Arbeitsbedingungen einheitlich (z. B in Betriebsvereinbarungen) regeln, unmittelbar.
Beim Abschluss von Einzelarbeitsverträgen ist der Arbeitgeber nicht unmittelbar durch Art. 3 GG gebunden, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt.

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Dieser Grundsatz bedeutet, dass der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich, d. h. ohne konkret rechtfertigenden Grund, schlechter behandeln darf, als solche in vergleichbarer Stellung. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht zwingend. Der Arbeitnehmer kann sich, z. B. durch vertragliche Vereinbarung, mit ungleicher Behandlung einverstanden erklären. Liegt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, so hat der Verletzte einen unmittelbaren Anspruch auf Erfüllung, d. h. auf Gewährung des Vorenthaltenen. Einen Schadensersatzanspruch hat er nur, wenn ihm wegen der Ungleichbehandlung eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.

Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung

Neben dem AGG gibt es auch Vorschriften in anderen Gesetzen, die gegen Diskriminierung schützen. Diese finden wir