Diskriminierungsverbot im Strafrecht

Beleidigung § 185 StGB

Der Tatbestand der Beleidigung wird von der Rechtsprechung eng ausgelegt und nur bei erheblichen Verstößen gegen die Ehre anerkannt. Das AGG sieht leider keine Konkretisierung des Beleidigungstatbestandes im Falle von Diskriminierung vor.


Üble Nachrede § 186 StGB

Der Täter macht sich auch dann strafbar, wenn ihm die Unwahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache nicht bewusst ist. Der Vorsatz braucht sich also nicht auf die Unwahrheit beziehen.


Nötigung § 240 StGB

Veranlassen des Opfers zu einem bestimmten Verhalten durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung

Neben dem AGG gibt es auch Vorschriften in anderen Gesetzen, die gegen Diskriminierung schützen. Diese finden wir