Betroffene Gruppen

Das AGG schützt bestimmte Personengruppen, die häufig von Diskriminierung betroffen sind. Hierzu gehören Personen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen ethnischen Herkunft, oder äußeren Erscheinungsbildes, z. B. ihrer Hautfarbe oder Sprache benachteiligt werden. Außerdem schützt das Gesetz  vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Eine Person kann aufgrund mehrerer Kategorien diskriminiert werden, z. B. Religion und Herkunft, Behinderung und Alter, oder Herkunft und sexuelle Orientierung.

Problemfall Begriff „Rasse“:

Im AGG wird wie in den EG-Richtlinien der Begriff „Rasse“ verwendet. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass es verschiedene menschliche Rassen gibt.

Es werden ausdrücklich solche Lehren abgelehnt. Somit richtet sich das Gesetz gegen Benachteiligungen, die aus rassistischen Motiven begangen werden.

Stiftung

Die Antidiskriminierungsbüros NRW haben die Stiftung "Leben ohne Rassismus" ins Leben gerufen, um Betroffene bei einer Klage finanziell zu unterstützen.

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