• Checkliste

Wie verhalte ich mich, wenn ich diskriminiert wurde?

Ruhe bewahren und besonnen handeln!

Auch wenn Sie beleidigt oder beschimpft wurden und sich durch die Diskriminierung provoziert fühlen, die wichtigste Regel in dieser Situation lautet: Ruhe bewahren und besonnen handeln! Eine lautstarke Beschwerde oder eine Beleidigung gegenüber dem Diskriminierer kann später von Nachteil für Sie sein. Lassen Sie sich nicht provozieren. Oft nutzen Diskriminierer dies, um Sie (!) anzuzeigen. Das kanndie Durchsetzung Ihrer Rechte wesentlich erschweren.

Bleiben Sie daher möglichst ruhig und stellen zunächst fest, ob es Zeugen/Zeuginnen oder Belege für die Diskriminierung gibt. Haben andere Kunden oder Passanten den Vorfall beobachtet, sprechen Sie diese Personen am besten direkt in der Situation an. Notieren Sie Namen und Telefonnummer, um sie später als Zeugen benennen zu können. Sichern Sie Belege (Schriftstücke, Quittungen, Emails etc), mit denen Sie möglicherweise die Diskriminierung beweisen können.

Nach dem Vorfall sollten Sie sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Das ist wichtig, um nachweisen zu können, dass Sie diskriminiert wurden. Notieren Sie:

  • Wo und wann hat die Diskriminierung stattgefunden? (z.B. im Kaufhaus, Datum, Uhrzeit)
  • Was genau ist passiert? (z.B. ungerechtfertigte Verdächtigung eines Diebstahls durch einen Verkäufer, erniedrigende Taschenkontrolle in aller Öffentlichkeit durch Sicherheitspersonal)
  • Wer war an dem Vorfall beteiligt? (z. B. Verkaufs- und Sicherheitspersonal)
  • Wer war Zeuge/Zeugin? Welche Belege gibt es?
  • Warum wurden Sie benachteiligt? Woran können Sie festmachen, dass Sie aufgrund Ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Sprache benachteiligt wurden?

Beanspruchen Sie schnell Ihre Rechte!

Wenn Sie diskriminiert worden sind und sich dagegen wehren möchten, müssen Sie laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) Ihre Ansprüche innerhalb einer Frist von 2 Monaten geltend machen. Im Bereich des Arbeitsrechts (§ 15 Abs. 4) ist zur Einhaltung dieser Frist eine schriftliche Beschwerde an den/die Arbeitgeber/in nötig, im Zivilrecht (§ 21 Abs. 5)  reicht zwar eine mündliche Beschwerde aus, sicherer ist aber immer der schriftliche Weg. Es empfiehlt sich die schriftliche Beschwerde per Einschreiben Rückschein zu verschicken.

Klage erheben

Die vorherige Beschwerde ist keine formale Voraussetzung für eine Klageerhebung nach dem AGG. Wenn Sie direkt oder nach einer erfolglosen Beschwerde Klage vor Gericht erheben möchten, sollten Sie eine Beratungsstelle, einen Anwalt/eine Anwältin oder eine andere fachkundige Rechtsberatung aufsuchen. Bei der Auswahl des Rechtsanwaltes/der Rechtsanwältin sollten Sie sich vergewissern, dass diese/dieser ausreichende Kenntnisse zum AGG hat. Es gibt  Anwaltsnetzwerke und Anwaltvereinigungen die Ihnen hierzu Auskunft geben können.

Organisieren Sie sich Unterstützung für das  Gerichtsverfahren. Sprechen Sie mit Ihren Freunden und Ihrer Familie über die erlebte Diskriminierung und nutzen Sie beispielsweise die Angebote der ADB NRW oder einer anderen Beratungsstelle. So können Sie sich Rückhalt und Hilfe für das weitere Vorgehen sichern.